Schreiben & Coaching

Leseprobe: Krimis schreiben

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Kapitel 2: Der Tatort

Im Folgenden werden Sie einige grundsätzliche Erklärungen über den “Ort aller Orte” im Kriminalroman erfahren. Es sind nur Stichpunkte, die Sie sich leicht merken können.
Beachten Sie sie bitte, wenn Sie Ihren Ermittler an den Tatort gehen oder über ihn sprechen lassen.
Je nach Zielsetzung werden Sie durch Einhalten dieser Punkte Sachkenntnis oder durch Nicht-Einhalten Unkenntnis, aber auch Absicht (> absichtliche Spurenverwischung) beweisen.


Definitionen


  • der juristische Tatort. Nach § 9 Strafgesetzbuch (StGB) der Ort einer strafbaren Handlung, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle eines Unterlassungsdeliktes hätte handeln müssen (Tätigkeitsort). Auch der Ort, an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach Vorstellung des Täters hätte eintreten sollen (Erfolgsort). Der juristische Tatort ist gültig für alle Straftaten im Inland und für alle deutschen Schiffe und Luftfahrzeuge.
  • der kriminalistische Tatort. Der Ort, an denen sich kriminalistisch relevante Sachverhalte ereignet haben. Orte also, an dem sich ein Täter vor, während oder nach der Tat aufgehalten, gehandelt oder Spuren hinterlassen hat (oder hätte hinterlassen müssen).

Der Tatort ist funktionaler Ort eines tatsächlichen oder angeblichen Tatgeschehens und damit Träger wesentlicher Informationen über die Art und den Verlauf einer Tat und den Täter.


Die Bedeutung des Tatorts

Am Tatort hinterlässt der Täter spezifische Tatbegehungsmerkmale in Form eines einmaligen Spurenbildes. Dieses zu erkennen und vollständig zu erfassen, ist vordringliche Aufgabe der ermittelnden Beamten.
Die erste Phase (u.a. Tatortsicherung) ist dabei entscheidend. Fehler, die hierbei gemacht werden, sind später nicht mehr korrigierbar. Kriminaltechniker (u.a. Erkennungsdienst) und Ermittler müssen sich darauf verlassen können, dass der Tatort

  • vollständig
  • unverfälscht
  • und damit aussagekräftig ist.

Zuständig für die Tatortarbeit sind Schutz- und Kriminalpolizei.


Der Tatort

  • begründet die örtliche Zuständigkeit der Polizei
  • begründet den Gerichtsstand (im ersten Rechtszug)
  • ermöglicht die strafrechtliche Qualifizierung des Deliktes
  • deckt Spuren auf und gibt Aufschluss über Tat, Täter und Zusammenhänge
  • erlaubt die Überprüfung von Zeugenaussagen und Täterangaben.


Tatortarbeit

Die Arbeit am Tatort führt zu einer Tatbestandsaufnahme, mit dem Ziel, das Ereignis festzuhalten, um den Täter zu identifizieren und entsprechende Ermittlungs- und Fahndungsansätze zu gewinnen.


nachgestellte Szene.

nachgestellte Szene.


Ein Tatort ist

  • umfassend, wenn nötig großräumig zu sichern (meist mit Trassierband). Ziel: Schutz von Spuren und Zeugen vor verändernden Einflüssen und Beeinflussungen.
  • vorsichtig zu besichtigen, um zum Ort und zum Ereignis einen Überblick zu gewinnen. Davon hängt das weitere zielgerichtete und differenzierte Vorgehen ab.

Grundsatz: Tatort zuerst mit den Augen, dann mit den Füßen betreten. Wenn nötig/möglich “Trampelpfad” anlegen.

  • zu untersuchen. Suche nach Spuren und anderen Beweismitteln und deren vorläufige Bewertung.
  • zu dokumentieren. Zeichnerische und photographische Erfassung.
  • am Ort und in der Umgebung Feststellung von Zeugen- und Verdächtigen, um erste Verdachtsmomente zu generieren.


Jeder Tatort ist

  • einmalig und führt damit zu einer spezifischen Aussage
  • zeitlich dringend (z.Bsp. in Bezug auf wechselnde Wetterverhältnisse)
  • objektiv
  • eine Herausforderung für die ermittelnden Beamten.


Interpretation

Die gezielte gedankliche Verarbeitung der auf- und vorgefundenen Gegenstände bzw. Anzeichen führt dann zur eigentlichen Feststellung einer Spur. Diese gedankliche Arbeit ist von vielen Faktoren abhängig (u.a. Art und Anzahl der “Spuren”, innere Einstellung des Beamten, Erfahrung)

Fehlerquellen bei der Spurensuche und – interpretation

  • Zeitdruck
  • mangelnder Informationsaustausch unter den Beamten
  • fehlende Sorgfalt
  • Ausbleiben einer vielfältigen Hypothesenbildung
  • einseitiges Fixieren auf nur eine Tatversion
  • mangelnde Erfahrung und Ausbildung
  • fehlerhafter Tatortfundbericht (u.a. keine/schlechte Photos)


Verhaltensregeln am Tatort

u.a.

  • ruhig und überlegt vorgehen
  • Tatort zuerst mit den Augen, dann mit den Füßen betreten
  • keine Einrichtungen des Tatortes (WC, Waschbecken, etc.) benutzen
  • nicht rauchen
  • nichts anfassen, verändern, verlegen, bis die Kriminaltechniker ihre Arbeit beendet haben. Jede Veränderung ist zu markieren und zu dokumentieren.
  • alle Personen, die nichts am Tatort verloren haben, freundlich aber bestimmt auffordern weiterzugehen.
  • den Ursprungszustand des Tatortes ermitteln (i.e. bevor die Tat begangen worden ist)
  • fehlende Spuren an den zu erwartenden Stellen sind genauso aufschlussreich wie vorhandene.


Empfohlene Literatur

Weitere Informationen sind in der Broschüre “Tatortarbeit” zu finden, die der Bund Deutscher Kriminalbeamter in seinem Shop unter www.bdk.de für ca. 40 Cent vertreibt.

——- ENDE LESEPROBE ——–

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